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Campus Osttirol / Gestaltungsmuster
Akkreditierung FH
(Weiterleitung von Accreditierung FH)
 
Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria

In Österreich ist eine Akkreditierung für Studiengänge an Privatuniversitäten und Fachhochschulen (Erhaltern von Fachhochschul-Studiengängen) erforderlich. Die Akkreditierungsverfahren werden von Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria durchgeführt. Jede Institution benötigt eine institutionelle Akkreditierung und für alle von ihr betriebenen Studiengänge jeweils eine Programmakkreditierung. Während die Programmakkreditierung auf unbefristete Zeit vergeben wird und nur im Falle einer Einrichtung eines neuen Studiums neu zu beantragen ist, wird die institutionelle Akkreditierung nur für jeweils sechs Jahre erteilt (§ 23 bzw. § 24 HS-QSG).

An Privatuniversitäten wird nach zwölfjährigem Bestehen die Akkreditierung für jeweils zwölf Jahre erteilt. An Fachhochschulen (Erhaltern von Fachhochschul-Studiengängen) ist nach zwölfjährigem Bestehen jeweils ein Auditverfahren durchzuführen, das jeweils nach sieben Jahren zu wiederholen ist. Durch den positiven Abschluss des Auditverfahrens, das von der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria oder jeder anderen vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung anerkannten Agentur durchgeführt werden kann, gilt die Fachhochschule (der Erhalter) weiterhin als akkreditiert (§ 23 Abs. 9 HS-QSG).

https://www.aq.ac.at/de/

  • Beratung
Die AQ Austria berät Hochschulen in Fragen der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung im In- und Ausland.


Ordner Bildungssystem + Ordner Recht

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Creative Commons - CC BY SA letzte Änderung: 3. Januar 2015