EU-Projektförderungen
Die EU stellt riesige Geldbeträge zur Verfügung um Projekte in bestimmten Themenbereichen zu fördern. Neben der Wirtschaft ist es vor allem auch die Bildung, die von diesen Programmen gefördert wird.
Um zu diesen Projektförderungen zu kommmen, muss eine Rechtsperson (in unserem Fall also eine Bildungsinstitution) einen Förderantrag einreichen. Alle eingerechten Förderansträge werden begutachtet und die besten Projekte bekommen dann, nach Maßgabe der vorhandenen Fördermittel, die Förderungen. Jeder Teilbereich hat seine vorgegebenen Budgetmittel für einen bestimmten Förderzeitraum.
Die Konkurrenz der einreichenden Organisationen ist groß, und es gibt fast immer viel mehr Projekte, als Geld vorhanden ist. D. h. nur ein im nachhinein ermittelbarer Prozentsatz der Projekte wird gefördert. Dieser Prozentsatz kann bei 50% liegen (d. h. jedes zweite Projekt wird gefördert), er kann aber auch nur bei 3% liegen (nur jedes 30. Projekt wird gefördert). Es ist enorm wichtig, dass der Antragsteller Erfahrung mit der Einreichung von solchen EU-Förderprojekten hat, weil dann die Chancen wesentlich besser sind, als bei einer neu und unerfahren teilnehmenden und einreichenden Organisation.
Im Normalfall ist ein Projekt immer eine gemeinschaftliche Arbeit mehrerer Organisationen, der sogenannten "Partner". Die einreichende Organisation ist auch Partner, wird aber auch als "Koordinator" bezeichnet.
Förderbereiche verlangen eine bestimmte Mindestanzahl von Partnern, z. B. 3 Partner (meistens sind es mehr, selten weniger), wobei eine höhere Anzahl von Partnern (vor allem wenn diese aus verschiedenen EU-Ländern kommen), positiv für das Projekt gewertet wird.
Dem Koordinator obliegt neben der Einreichung auch die Gesamtverantwortung, die finanzielle Abwicklung und die begleitende Bürokratie des Projektes. Diese Bürokratie ist berühmt und berüchtigt und für viele Organisationen Grund genug, sich nicht um Förderungen zu bemühen.
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