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Gemeinnützige Gesellschaft
Was ? | |
Warum? | |
Vorteile | |
- Für eine Gemeinnützige Gesellschaft sind die Rechtsgrundlagen die Gesetze für die GmbH. D. h. alles was mit der kaufmännischen Führung der Organisation und der Verlässlichkeit der Finanzgebarung, sowie mit den Pflichten der Geschäftsführung zu tun hat, ist hier viel genauer geregelt als beim gemeinnützigen Verein, der auf dem Vereinsrecht aufbaut.
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Nachteile | |
- Die Kosten für die Einrichtung und den Betrieb einer Gesellschaft sind deutlich höher als die eines Vereines. Bei einem größeren vorhandenen Budget spielt dieser Nachteil gegenüber den Vorteilen dann allerdings kaum noch eine Rolle.
- Die Gesellschaft ist in Bezug auf die Struktur der Mitglieder (z. B. Aufnahme neuer Gesellschafter) normalerweise nicht flexibel. Jede Veränderung bei den Gesellschafter bedarf eines Mehrheitsbeschlusses und einer Abänderung des Gesellschaftsvertrages. Dieser Nachteil spielt nur dann eine geringe Rolle, wenn die Gesellschafter kaum wechseln - z. B. wenn Stadt, Land und Bund gemeinsam eine solche Gesellschaft betreiben (das gleiche gilt natürlich für jede Kombination öffentlicher Träger).
- Die Gesellschaft ist vom Gesetzgeber weder auf Gemeinnützigkeit, noch auf Partizipation oder demokratische Strukturen hin konzipiert worden. Wenn man eine solche Komponente in der Gesellschaft haben will, dann braucht das besondere Vorkehrungen im Gesellschaftsvertrag, etwa z. B. eines entsprechenden Beirats, oder eines entsprechenden offenen Vereines als Mit-Gesellschafter.
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Beispiele | |
Ordner Gestaltungsmuster
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Creative Commons - CC BY SA
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letzte Änderung: September 28, 2014
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